AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Lahner KG Oberflächentechnik

1) Allgemeines
Soweit keine besonderen Vereinbarungen oder Bedingungen vereinbart und von uns schriftlich bestätigt werden, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), womit sich der Besteller bei Auftragserteilung ausdrücklich einverstanden erklärt. Eigene Einkaufs- oder sonstige Vertragsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt. Fehlender Widerspruch bedeutet in keinem Fall, dass wir zustimmen. Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB Bezug genommen wird.

2) Angebot- und Vertragsabschluß
Verträge und deren Änderungen bedürfen der Schriftform, es sei denn, dass im Einzelfall ein Auftrag stillschweigend ausgeführt wurde. Die Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge und Lieferung freibleibend.

3) Preise
Unsere Preise lt. den jeweils gültigen Preislisten sowie alle unsere Preisangebote - ob schriftlich oder mündlich -gelten freibleibend und verstehen sich netto ab Werk Brunn/Geb., exklusive MWSt. Sie beruhen auf den gegenwärtigen Kosten für Material, Energie und Löhne. Sollten sich diese ändern, sind wir berechtigt, zum Zeitpunkt der Lieferung eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.
Mehrkosten, von bereitgestellten Materialien, welche sich als ungeeignet zur Bearbeitung erweisen, werden von uns gesondert in Rechnung gestellt.

4) Lieferung und Abnahme
4.1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware dem Transporteur zur Verladung übergeben wurde. Die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt immer auf Gefahr des Bestellers, auch wenn Franko-Lieferung vereinbart wurde. Eine Transportversicherung für den An- und Abtransport der zu bearbeitenden Gegenstände wird von uns nicht gedeckt. Sie wird von uns nur veranlasst, wenn wir dazu ausdrücklich schriftlich aufgefordert werden; die dafür auflaufenden Kosten trägt jedenfalls der Besteller.

4.2. Die Lieferfristen sind als annähernd anzusehen. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Hindernisse (auch in unserem Werk), entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Wir haften bei verspäteter Lieferung keinesfalls für irgendwelche Schäden, es sei denn, dass wir diese grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet haben.

4.3. Wir können Teillieferungen leisten und diese sofort verrechnen.


5) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kassa zu bezahlen. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, bankmäßige Verzugszinsen anzulasten.
Neukunden müssen bei erster Lieferung netto Kassa bezahlen. Sondervereinbarungen sind möglich, bedürfen jedoch der Schriftform.
Aufrechnungen und Zurückbehaltung durch den Besteller sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, dass wir eine Gegenforderung bzw. das Zurückbehaltungsrecht ausdrücklich schriftlich anerkannt haben oder dass es gerichtlich festgestellt wurde. In besonderen Fällen behalten wir uns vor, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder per Nachnahme zu tätigen.
Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Umstände vorliegen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers mindern; in diesem Fall sind wir auch zum Vertragsrücktritt berechtigt, ohne dass dem Besteller daraus irgendwelche Ansprüche erwachsen.

6) Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Bei Be- oder Verarbeitung von Waren des Bestellers durch uns erlangen wir daran Miteigentum im Verhältnis des Warenwertes (vor unserer Bearbeitung) zum Wert unserer Leistung. Sollte die Pfändung des uns (mit-)gehörenden Liefergegenstandes durch Dritte versucht werden, hat der Besteller auf das Eigentum bzw. Miteigentum von uns aufmerksam zu machen und uns unverzüglich schriftlich zu verständigen, und zwar unter genauer Anführung aller notwendiger Daten wie Gerichtszahl, Pfändungstag, betreibender Gläubiger, dessen Anwälten, betriebene Forderung, etc. Alle dadurch angefallenen Kosten hat der Besteller zur Gänze zu ersetzen.

7) Verpackung, Rücklieferung
Generell erfolgt die Anlieferung sowie die Rücklieferung der von uns zu veredelnden Ware in den kundeneigenen Verpackungen oder kundeneigenen Transportbehältern.
Stellt der Besteller kein geeignetes Verpackungsmaterial zur Verfügung, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Ware auf Kosten des Bestellers ausreichend zu verpacken.

8) Gewährleistung und Haftung
8.1. Mängel müssen sofort nach Erhalt der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme durch den Besteller oder einem vom Besteller bestimmten Dritten schriftlich gerügt werden. Sollte dies nicht geschehen sein, gilt die Ware als einwandfrei geliefert. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden. Es ist uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle nachprüfen bzw. nachprüfen zu lassen. Gerügte Waren dürfen an uns nur nach unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesendet werden. Dieses Einverständnis stellt kein Anerkenntnis eines Mangels dar. Bei Rücklieferung ist im Frachtbrief, in den Versandpapieren, der Speditionsrechnung bzw. den sonstigen Rücklieferdokumenten unsere ursprüngliche Lieferscheinnummer anzuführen. Die Kosten der Rücksendung, Demontage und Wiedermontage tragen wir nur bei grob schuldhafter Mangelverursachung. Bei von uns ausdrücklich anerkannten Mängeln wird die Ware von uns kostenlos nachbearbeitet, wofür uns eine angemessene Frist zu gewähren ist.

8.2. Jede Haftung und Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer oder ein zu seiner Sphäre gehörender Dritter Änderungen oder Reparaturen am Liefergegenstand oder an dessen Teilen durchgeführt hat.

8.3. Ausschlüsse und Beschränkungen:
Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach unserer Wahl auf angemessene Verbesserung (siehe oben Ziffer 1.) oder Preisminderung, bei Vorliegen der in diesen AGB und im Gesetz genannten Voraussetzungen allenfalls auf Wandlung. Von der Gewährleistung und Haftung sind jedenfalls alle Mängel bzw. Nachteile ausgeschlossen, die durch Mit- oder Alleinverursachung des Bestellers oder durch wirtschaftlich unvermeidbare Umstände eingetreten sind, insbesondere auf natürlicher (auch bei sorgfältiger Leistungserbringung durch uns nicht vermeidbarer) Abnützung, bei Schäden infolge mangelhafter Lagerung, infolge von Missachtung von Betriebsvorschriften, durch übermäßige Beanspruchung, unsachgemäßer Eingriffe des Bestellers oder Dritter, Beistellung von untauglichem Material oder solchem, welches grundsätzlich für die Bearbeitung ungeeignet ist, insbesondere bei Verwendung ungeeigneter Reinigungsprodukte und ungeeigneter Hilfsmittel. Ferner haften wir auch nicht für etwaigen Bearbeitungsausschuss durch Formveränderung des beigestellten Materials oder für eventuelle Beeinträchtigungen der Maß- oder Passgenauigkeit. Für Kleinteile bis 3% Ausschuss und Fehlmenge wird keine Haftung übernommen. Geringfügige Unterschiede im Glanzgrad gelten nicht als Mangel und müssen in Kauf genommen werden. Für die Richtigkeit und Tauglichkeit der Angaben bzw. der Bezeichnung der Bearbeitungsart und Farbgebung (z.B. Chromatierung) ist der Besteller allein verantwortlich. Wir sind nicht verpflichtet, die Angaben des Bestellers diesbezüglich zu überprüfen, insbesondere darauf, ob die uns übergebene Ware für die von uns verlangte Veredelung tauglich ist.

8.4 Kein Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht auf Zurückbehaltung der Zahlung steht dem Besteller ausschließlich nur für jene Mängel zu, die von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden, höchstens jedoch bis zu Wert des doppelten der voraussichtlichen Verbesserungskosten.

8.5. Über unsere Gewährleistungsverpflichtung hinaus trifft uns Schadenersatzpflicht ausschließlich nur dann, wenn wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Die Haftung ist jedenfalls für Schäden ausgeschlossen, die nicht unter Versicherungsschutz gestellt werden können.

8.6. Der Gewährleistungsanspruch uns gegenüber verjährt, wenn er nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch uns, vom Besteller gerichtlich geltend gemacht wird. 


9) Erfüllungsort, Gerichtstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist A-2345 Brunn am Gebirge. Gerichtstand für alle Streitigkeiten ist Wien 1,
Innere Stadt, doch können wir nach unserer Wahl auch ein für den Besteller sonst zuständiges Gericht anrufen. Anzuwenden ist österreichisches Recht.

10) Verbrauchergeschäfte
Falls diese AGB einem Verbrauchergeschäft im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes zugrunde liegen, gelten diejenigen Bestimmungen nicht, die den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes bzw. Produkthaftungsgesetzes widersprechen. Diese Bestimmungen sind in dem Fall so auszulegen, dass sie der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommen.